SGB II · SGB V · 2026 · 20.04.2026

Bürgergeld und Zahnersatz — Kasse zahlt 100 %

Wenn Sie Bürgergeld beziehen, haben Sie automatisch Anspruch auf den Härtefall. Die Krankenkasse übernimmt die komplette Regelversorgung bei Zahnersatz — NEM-Krone, Kassenbrücke, Teilprothese, Vollprothese. Eigenanteil: 0 €. Dieser Guide erklärt den Antragsweg, den Mehrbedarf für höhere Kosten, und was bei Ablehnung zu tun ist.

⏱ 8 Min. Lesezeit Für Bürgergeld-Empfänger Alle Rechte 2026
Das Wichtigste in 30 Sekunden

Bürgergeld = automatischer Härtefall. Keine zusätzliche Einkommensprüfung, kein umfangreicher Antrag. Bürgergeld-Bescheid + HKP vom Zahnarzt → Kasse bewilligt in 2–3 Wochen.

Was gedeckt ist: Regelversorgung (NEM-Krone, Kassenbrücke, Teilprothese) zu 100 %. Eigenanteil 0 €.

Was nicht gedeckt ist: Implantate, Vollkeramik, Veneers. Höherwertige Versorgung zahlen Sie selbst.

Mehrbedarf möglich: Bei besonderer medizinischer Notwendigkeit kann das Jobcenter § 21 SGB II oder einmalige Leistungen nach § 24 SGB II prüfen.

100 %
Regelversorgung gedeckt
0 €
Eigenanteil
2–3 W.
Bearbeitungszeit
§ 55 SGB V
Gesetzliche Grundlage

Was die Kasse zahlt — was nicht

Als Bürgergeld-Empfänger fallen Sie automatisch in die Härtefallregelung (§ 55 Abs. 2 SGB V). Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt die volle Regelversorgung. Das bedeutet konkret:

✓ Gedeckt (100 % durch die Kasse)

  • Vollgusskrone NEM (Nicht-Edelmetall) für Backenzähne — ca. 363 € Gesamtkosten
  • Verblendkrone für Frontzähne und Prämolaren mit Keramikverblendung im Sichtbereich
  • Kassenbrücke dreigliedrig für Einzelzahnlücken — ca. 1.000–1.400 € Gesamtkosten
  • Teilprothese (Modellgussprothese mit Klammern) — ca. 700–1.200 €
  • Vollprothese (oben und/oder unten)
  • Reparatur und Wiederbefestigung vorhandener Versorgungen
  • Wurzelbehandlung, wenn als Kassenleistung einzustufen (bestimmte Zähne, bestimmte Kriterien)
  • Extraktionen, zahnärztliche Notfallbehandlungen
  • Kontrolltermine, Zahnstein-Entfernung einmal jährlich
  • Kinderzahnheilkunde komplett

✗ Nicht gedeckt

  • Implantate — nur in extremen Ausnahmefällen (angeborene Kieferanomalien, Zustand nach Tumor-Therapie)
  • Vollkeramikkronen, Zirkonkronen — Mehrpreis selbst tragen
  • Veneers und rein ästhetische Leistungen
  • Bleaching
  • Professionelle Zahnreinigung (außer einige Kassen bezuschussen 30–50 € jährlich)
  • Kieferorthopädie bei Erwachsenen (außer Schwerstfälle)
  • CEREC-Kronen aus Vollkeramik

Wichtig: Auch als Bürgergeld-Empfänger haben Sie volles Recht auf eine hochwertige Regelversorgung — keine „Behandlung zweiter Klasse". Die NEM-Krone, die Kassenbrücke und die Modellguss-Prothese sind medizinisch vollwertig und halten 10–20 Jahre. Wer eine höhere Versorgung wünscht (Vollkeramik, Implantat), muss die Differenz selbst tragen — genauso wie Normal-Versicherte.

Antragsweg als Bürgergeld-Empfänger

1

Zahnarzttermin + Heil- und Kostenplan (HKP)

Beim Zahnarzttermin sagen Sie direkt: „Ich bin Bürgergeld-Empfänger. Bitte erstellen Sie einen Heil- und Kostenplan für die Regelversorgung." Der Zahnarzt weiß dann, dass keine höherwertige Alternative nötig ist — es sei denn, Sie können die Differenz selbst zahlen.

2

Unterlagen zusammenstellen

Für den Antrag bei der Krankenkasse brauchen Sie: den HKP vom Zahnarzt + aktuellen Bürgergeld-Bescheid (nicht älter als 6 Monate) + ein formloser Antrag auf Härtefallregelung nach § 55 Abs. 2 SGB V. Das war's.

3

Bei der Kasse einreichen

Persönlich, per Post oder online (je nach Kasse). Die Kasse prüft und bewilligt — bei Bürgergeld geht das meist ohne Rückfragen in 2–3 Wochen. Wichtig: Beginnen Sie die Behandlung ERST nach schriftlicher Bewilligung, sonst kein Anspruch.

4

Behandlung beim Zahnarzt

Kasse zahlt direkt an den Zahnarzt. Sie zahlen 0 €. Dauer je nach Versorgung: Krone 2–4 Wochen (inkl. Laborzeit), Brücke 3–4 Wochen, Teilprothese 3–4 Wochen.

Bis die Brücke oder Krone vom Zahnarzt kommt — was in der Zwischenzeit?

Wenn die Behandlung 3–4 Wochen dauert und die Zahnlücke im sichtbaren Bereich liegt, kann Denticor die Zwischenzeit ästhetisch überbrücken. 79 € Start-Set. Ersetzt keine zahnärztliche Versorgung.

Mehrbedarf über das Jobcenter (§ 21 SGB II)

Wenn die Kasse etwas nicht übernimmt, was medizinisch dringend notwendig ist, kann in Einzelfällen das Jobcenter einspringen. Die Hürde ist hoch, aber der Weg ist offen:

Voraussetzungen für Mehrbedarf

  • Medizinische Notwendigkeit muss nachweisbar sein — per Zahnarzt-Attest
  • Unbezahlbarkeit aus Regelsatz — der normale Bürgergeld-Satz deckt es nicht
  • Keine Deckung durch Kasse — Ablehnung der GKV liegt vor
  • Einzelfallprüfung — jeder Fall wird individuell geprüft

Typische Situationen, in denen Mehrbedarf anerkannt wurde:

  • Zusätzliche Kosten für spezielle Prothesen-Materialien bei nachweisbarer Allergie
  • Komplexe Vorbehandlung (z. B. Parodontitis-Sanierung vor Prothese)
  • Interimsversorgung zwischen Extraktion und endgültiger Versorgung
  • Transportkosten zum Facharzt bei eingeschränkter Mobilität

Einmalige Leistungen nach § 24 SGB II

Für unregelmäßig auftretende Bedarfe (Erstausstattung, dringende medizinische Ausgaben) gibt es die einmalige Leistung nach § 24 Abs. 3 SGB II. Auch hier ist die Hürde hoch, aber bei nachweisbarer Dringlichkeit realistisch:

  • Darlehensweise Übernahme bei dringender Notwendigkeit
  • Nach Feststellung als Zuschuss möglich
  • Antrag beim zuständigen Jobcenter mit Zahnarzt-Stellungnahme
  • Bearbeitungszeit: 4–8 Wochen, bei akuter Not schneller

Widerspruch bei Ablehnung

Wird der Härtefallantrag trotz Bürgergeld-Bescheid abgelehnt (kommt selten, aber vor), haben Sie 4 Wochen Zeit für Widerspruch:

  1. Schriftlicher Widerspruch bei der Krankenkasse — formlos reicht
  2. Kopie des Bürgergeld-Bescheids als Beleg anheften
  3. Verweis auf § 55 Abs. 2 SGB V (automatischer Härtefall bei Bürgergeld-Bezug)
  4. Bei erneuter Ablehnung: Sozialgericht innerhalb von 4 Wochen

In 95 % der Fälle wird der Widerspruch angenommen, weil Bürgergeld-Bezug ein eindeutiger Härtefall-Grund ist. Die häufigste Ursache für Ablehnung ist ein veralteter Bescheid oder formaler Fehler — leicht korrigierbar.

Kostenfreie Beratungsstellen

Diese Organisationen helfen bei Antragstellung und Widerspruch — kostenfrei für Mitglieder bzw. Versicherte:

  • VdK Sozialverband — bundesweit, Mitgliedschaft ca. 70 € / Jahr, inkl. Rechtsberatung bei sozialrechtlichen Fragen
  • Sozialverband Deutschland (SoVD) — ähnlich wie VdK
  • Caritas / Diakonie / AWO / Paritätischer Wohlfahrtsverband — kostenlose Beratung zu sozialrechtlichen Ansprüchen
  • Verbraucherzentrale in Ihrem Bundesland — gegen geringe Gebühr umfassende Rechtsberatung
  • Ihre Krankenkasse selbst — Patientenberatung oder Servicehotline
  • Deutsche Sozialberatung (UPD) — Unabhängige Patientenberatung Deutschland, 0800 011 77 22

Wichtige Hinweise

Denticor ist eine ästhetische, provisorische Lösung. Ersetzt nicht die zahnärztliche Versorgung.

Bei akuten Zahnbeschwerden, Entzündungen oder lockeren Zähnen ist Denticor nicht geeignet — bitte konsultieren Sie umgehend Ihren Zahnarzt.

Individuelle Ergebnisse können variieren.

Für eine dauerhafte zahnärztliche Versorgung kann die Härtefallregelung in Frage kommen — informieren Sie sich bei Ihrer Krankenkasse.

Häufige Fragen

Brauche ich zuzahlungsbefreit-Bescheinigung?

Ja, das ist zusätzlich sinnvoll. Bürgergeld-Empfänger sind im Laufe des Jahres von allen Zuzahlungen befreit (Medikamente, Krankenhaus, Physiotherapie usw.). Die Befreiung beantragen Sie bei der Krankenkasse einmal pro Jahr mit dem aktuellen Bürgergeld-Bescheid.

Zählt auch Sozialhilfe als Härtefall?

Ja. Sozialhilfe-Empfänger (SGB XII), Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Hilfe zum Lebensunterhalt und Empfänger von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz fallen alle automatisch in den Härtefall. Aktueller Bescheid genügt als Nachweis.

Was bei Wohnungslosigkeit?

Auch wohnungslose Menschen haben Anspruch auf Härtefallregelung — Voraussetzung ist eine Krankenversicherung. Sozialverbände wie Caritas, Diakonie und Malteser helfen oft dabei, den Zugang zur GKV wiederherzustellen. In großen Städten gibt es Zahnmobile, die kostenfrei behandeln.

Kann ich höherwertige Versorgung mit Ratenzahlung bekommen?

Ja, wenn Sie die Differenz selbst tragen wollen. Medifinanzierer wie Medipay oder BFS health finance prüfen die Bonität — Bürgergeld-Bezug erschwert das, schließt es aber nicht immer aus. Mit einem Bürgen (z. B. Familienangehörigem) wird es meist bewilligt. Die Regelversorgung bleibt für Sie kostenfrei, nur der Mehrpreis wird finanziert.

Was, wenn das Jobcenter Mehrbedarf ablehnt?

Widerspruch innerhalb von 4 Wochen. Gründe für Ablehnung oft: unzureichende Begründung der medizinischen Notwendigkeit. Erneut mit detaillierter Zahnarzt-Stellungnahme einreichen. Falls zweite Ablehnung: Sozialgericht anrufen, Gerichtskosten trägt die Staatskasse bei sozialgerichtlichen Verfahren.

Hilft Denticor bei Zahnlücken während des Antragsverfahrens?

Wenn es um eine sichtbare Frontzahnlücke geht und Sie die Wartezeit auf die zahnärztliche Versorgung ästhetisch überbrücken möchten, ist Denticor eine Option. 79 € Start-Set liegt im Rahmen des Möglichen für Bürgergeld-Empfänger. Wichtig: Denticor ersetzt nicht die medizinische Behandlung — diese erfolgt parallel über die Krankenkasse.

Die Behandlung ist kostenfrei — die Wartezeit nicht

Der Antrag braucht 2–3 Wochen, die Behandlung selbst weitere 3–4 Wochen. Wenn die Zahnlücke im sichtbaren Bereich Sie belastet, kann Denticor die Zwischenzeit ästhetisch überbrücken. Ab 79 €. Ersetzt keine zahnärztliche Versorgung.

Quellen & weiterführende Informationen

  • Sozialgesetzbuch V (SGB V) § 55 Abs. 2 — Härtefallregelung
  • Sozialgesetzbuch II (SGB II) §§ 21, 24 — Mehrbedarf und einmalige Leistungen
  • Bundesagentur für Arbeit: Leistungen bei Bürgergeld
  • Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV): Patienteninformation
  • Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD)
  • VdK / SoVD: Beratung zu sozialrechtlichen Ansprüchen
  • Verbraucherzentralen der Bundesländer

Der Inhalt und ausgewählte Fachformulierungen wurden redaktionell und fachlich konsultiert mit PharmDr. Marianna Žitňanová (Arzneimittelforschung und -entwicklung, 15 Jahre Praxis) und Mgr. Mária Spišáková (klinische Pharmazie, wissenschaftliche Forschung und Entwicklung, 40 Jahre Praxis).